Bundesverdienstkreuz für Roland Laube Mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland am Bande wurde Roland Laube am 26.01.2012 durch Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, ausgezeichnet, die damit seinen Einsatz für das Gemeinwesen würdigte. Auch Bürgermeister Paul Weimann und Stadtverordnetenvorsteherin Gerda Müller dankten Laube für fast 40jährige eherenamtliche Tätigkeit im Bereich der Kommunalpolitik, der Kirche und dem Genossenschaftswesen. Dies hob auch Paul Meuer, Vorstandsvorsitzender der Rheingauer Volksbank hervor, in deren Aufsichtsrat der Geehrte seit vielen Jahren tätig ist und seit 2003 dem Gremium vorsteht. Alexander Born überbrachte die Glückwünsche der Kanzlei. Laube dankte in einer launigen Ansprache für die Ehrung und betonte, dass für ihn das ehrenamtliche Engagement immer auch mit Freude verbunden ist. Man dürfe nicht nur reden, sondern müsse für die Demokratie auch selbst etwas tun. |
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| Roland Laube und Petra Müller-Klepper |
Roland Laube und Petra Müller-Klepper |
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| Alexander Born | Paul Meurer | Roland Laube |
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Haben Sie schon vorgesorgt ? Für den Fall des Todes ? Für den Fall der Demenz oder Unfall ? Beides sind Themen, mit denen man sich nicht gerne beschäftigt. Aber sie sind wichtig, um Angehörigen oder Ihren Erben die Situation wenigstens in "technischer" Hinsicht etwas zu erleichtern. Ein Testament sorgt dafür, daß sich Ihre Erben nicht zerstreiten, Ihr Partner finanziell unabhängig und abgesichert ist und die von Ihnen gewünschte Erbfolge eintritt. Eine Vorsorgevollmacht regelt alles nötige für den Fall, daß Sie nicht für sich selbst sorgen können. Grund können ein Unfall, fortschreitendes Alter oder sonstige medizinische Besonderheiten sein. Das Gesetz kennt keine Vertretung eines Erwachsenen per Gesetz, auch der Ehepartner ist nicht befugt, etwa in Operationen für Sie einzuwilligen. Schlimmstenfalls muß daher in einer Notsituation erst noch eine gerichtliche Betreuung erwirkt werden. Das kostet Zeit und viel Nerven und ist vermeidbar. Schließlich können Sie mit einer Patientenverfügung Vorgaben für den Fall treffen, daß Sie sich in einem nicht mehr heilbaren Zustand befinden. Informieren Sie sich bei uns und vereinbaren Sie einen Termin: Per Telefon unter 06124 700 700 oder per Mail an info@born-laube.de. |
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